Langjährige Erfahrung und ein fundiertes Wissen in der gesamtsteuerlichen Betreuung zeichnen die Arbeit von Hatice Ҫavuş aus. Ihr Ziel ist eine kontinuierliche und von gegenseitigem Vertrauen geprägte Zusammenarbeit mit den Mandanten.
Nach dem erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildung zur Steuerfachangestellten 1987 absolvierte sie 1993 die Prüfung zur Steuerfachwirtin. Vom Beginn ihrer Ausbildung bis zu Ihrer Steuerberaterprüfung arbeitete sie in einem Maintaler Steuerbüro. Als Steuerfachwirtin hatte sie gleichzeitig die Position der Geschäftsführerin inne.
Seit Ihrer Beraterprüfung im Jahr 2004 betreibt Hatice Ҫavuş eine eigene Steuerkanzlei in Frankfurt.
Neben der klassischen Steuerberatung ist sie Ihre kompetente Ansprechpartnerin für Fragen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer, Unternehmensnachfolge, Rechtsformwahl, Umstrukturierungen, Vertretung in finanzgerichtlichen Prozessen und betriebswirtschaftlichen Beratung.
Über die Jahre ist die Kanzlei auf 15 bis 20 Mitarbeiter gewachsen und hat ihren Tätigkeitsbereich stark erweitert. Wir bieten unseren Mandanten ein junges und erfahrenes Team aus Steuerberatern, Steuerfachwirten, Betriebswirten, Steuerfachangestellten, und Bürokaufleuten.
Fast 800 Mandaten, mit unterschiedlichen Anforderungen von der jährlichen Einkommensteuererklärung bis zur elektronischen Bilanz, zählen inzwischen zum festen Kundenstamm der Kanzlei.
Die Kanzlei bildet seit 10 Jahren Steuerfachangestellte, Bürokaufleute und Studenten in dualen Studiengängen aus, die alle erfolgreich abschließen und nach ihrer Ausbildung das Team erweitern. Ein wesentliches Merkmal der Steuerkanzlei ist ihre personelle Kontinuität.
Die Verkaufspreise im Großhandel waren im Juli 2022 um 19,5 % höher als im Juli 2021. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, hat sich der Anstieg der Großhandelspreise im Vorjahresvergleich damit im dritten Monat in Folge leicht abgeschwächt.
Die deutschen Exporte sind im 1. Halbjahr 2022 insgesamt gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 13,4 % auf 763,9 Milliarden Euro gestiegen. Das teilt das Statistische Bundesamt mit.
Das IDW hat am 11. August 2022 das dritte Update seines Fachlichen Hinweises zu den Auswirkungen des Ukraine-Krieges veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.
Die Gleichstellungsbeauftrage einer Behörde kann nicht uneingeschränkt alle Entscheidungen der Dienststellenleitung, die ihrer Auffassung nach gegen gleichstellungsrechtliche Vorschriften verstoßen, mit einer verwaltungsgerichtlichen Klage angreifen. So entschied das BVerwG (Az. 5 A 2.21).
Das Bremische Beamtengesetz ermächtigt nicht zum Erlass einer Rechtsverordnung, welche die Beihilfefähigkeit der im Rahmen einer vollstationären Betreuung und Pflege anfallenden Verpflegungs-, Unterkunfts- und Investitionskosten zu Lasten der Beihilfeberechtigten ändert. So das BVerwG (Az. 5 CN 1.21).