Langjährige Erfahrung und ein fundiertes Wissen in der gesamtsteuerlichen Betreuung zeichnen die Arbeit von Hatice Ҫavuş aus. Ihr Ziel ist eine kontinuierliche und von gegenseitigem Vertrauen geprägte Zusammenarbeit mit den Mandanten.
Nach dem erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildung zur Steuerfachangestellten 1987 absolvierte sie 1993 die Prüfung zur Steuerfachwirtin. Vom Beginn ihrer Ausbildung bis zu Ihrer Steuerberaterprüfung arbeitete sie in einem Maintaler Steuerbüro. Als Steuerfachwirtin hatte sie gleichzeitig die Position der Geschäftsführerin inne.
Seit Ihrer Beraterprüfung im Jahr 2004 betreibt Hatice Ҫavuş eine eigene Steuerkanzlei in Frankfurt.
Neben der klassischen Steuerberatung ist sie Ihre kompetente Ansprechpartnerin für Fragen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer, Unternehmensnachfolge, Rechtsformwahl, Umstrukturierungen, Vertretung in finanzgerichtlichen Prozessen und betriebswirtschaftlichen Beratung.
Über die Jahre ist die Kanzlei auf 15 bis 20 Mitarbeiter gewachsen und hat ihren Tätigkeitsbereich stark erweitert. Wir bieten unseren Mandanten ein junges und erfahrenes Team aus Steuerberatern, Steuerfachwirten, Betriebswirten, Steuerfachangestellten, und Bürokaufleuten.
Fast 800 Mandaten, mit unterschiedlichen Anforderungen von der jährlichen Einkommensteuererklärung bis zur elektronischen Bilanz, zählen inzwischen zum festen Kundenstamm der Kanzlei.
Die Kanzlei bildet seit 10 Jahren Steuerfachangestellte, Bürokaufleute und Studenten in dualen Studiengängen aus, die alle erfolgreich abschließen und nach ihrer Ausbildung das Team erweitern. Ein wesentliches Merkmal der Steuerkanzlei ist ihre personelle Kontinuität.
Das LG München I hat dem EuGH in einem Vorabentscheidungsersuchen eine Frage zur Behandlung von einstweiligen Verfügungen in Patentstreitsachen vorgelegt (Az. 21 O 16782/20).
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob die Übernahme einer Instandhaltungsrücklage zu einer Minderung der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer führt (Az. II R 49/17).
Restaurants, Bistros und Cafés müssen in Zukunft immer auch Mehrwegbehälter für den To-Go-Kaffee und für Take-Away-Essen anbieten. Das hat das Bundeskabinett mit einer Änderung des Verpackungsgesetzes beschlossen.
Die Frauenanteile in den Spitzengremien großer Unternehmen in Deutschland sind im vergangenen Jahr weiter gestiegen. Vielerorts gewann die Entwicklung aber insbesondere in den Vorständen kaum an Dynamik. Das geht aus dem neuesten Managerinnen-Barometer des DIW Berlin hervor.
Das FinMin Baden-Württemberg stellt klar, dass das BFH-Urteil vom 5. Dezember 2019 über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden ist (Az. 3 - S-322.9 / 7).