Unser Unternehmen

Langjährige Erfahrung und ein fundiertes Wissen in der gesamtsteuerlichen Betreuung zeichnen unsere Arbeit aus. Unser Ziel ist eine kontinuierliche und von gegenseitigem Vertrauen geprägte Zusammenarbeit mit unseren Mandanten.

Zu meiner Person – Nach dem erfolgreichen Abschluss meiner Ausbildung zur Steuerfachangestellten absolvierte ich 1993 die Prüfung zur Steuerfachwirtin. Vom Beginn meiner Ausbildung bis zu meiner Steuerberaterprüfung arbeitete ich in einem Maintaler Steuerbüro. Als Steuerfachwirtin hatte ich gleichzeitig die Position der Geschäftsführerin inne. Seit meinem Steuerberaterexamen im Jahr 2004 betreibe ich nun eine eigene Steuerkanzlei in Frankfurt und Hanau.

Über die Jahre ist unsere Kanzlei auf 25 Mitarbeiter gewachsen und hat ihren Tätigkeitsbereich stark erweitert. Wir bieten unseren Mandanten ein junges und erfahrenes Team aus Steuerberatern, Steuerfachwirten, Betriebswirten, Steuerfachangestellten, und Bürokaufleuten.

Über 1.000 Mandaten, mit unterschiedlichen Anforderungen von der jährlichen Einkommensteuererklärung bis zur elektronischen Bilanz, zählen inzwischen zum festen Kundenstamm der Kanzlei. Seit Gründung bildet die Kanzlei Steuerfachangestellte, Bürokaufleute und Studenten in dualen Studiengängen aus, die alle erfolgreich abschließen und nach ihrer Ausbildung das Team erweitern. Ein wesentliches Merkmal der Steuerkanzlei ist ihre personelle Kontinuität und eine familiäre Atmosphäre.

Unsere Leistungen

Gründungs- und Steuerberatung

Die richtige Beratung beginnt bereits vor dem Start. Wir begleiten Sie bei jedem Schritt – von der Wahl der Rechtsform Ihres Unternehmens bis zur Beratung bei laufenden Sachverhalten. Bei der Lösung von steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Herausforderungen sind wir für Sie da.

Laufende Finanz- und Lohnbuchhaltung

Die buchhalterische Erfassung Ihres Tagesgeschäfts ist unser Tagesgeschäft. Als digitales Office bieten wir unseren Service selbstverständlich auch papierlos an. Alle Unterlagen können bequem über App oder PC hochgeladen und von uns verarbeitet werden. Auch stehen wir Ihnen für Lohn- und Gehaltsabrechnungen zur Verfügung und betreuen Sie in allen sozialversicherungsrechtlichen Belangen.

Steuererklärungen & Jahresabschlüsse

Wir behalten Abgabefristen im Auge und reichen alle Steuererklärungen fristgerecht ein. Bei der Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse greifen wir auf über 35 Jahre Erfahrung zurück und stehen Ihnen zur Seite – sowohl bei vereinfachten Gewinnermittlungen nach § 4 Abs. 3 EStG, bis hin zur Erstellung von konsolidierten Konzernbilanzen.

Steuerliche Vertretung gegenüber Finanzamt und Finanzgericht

Als Ihr Bevollmächtigter kümmern wir uns um alle Belange vor den Finanzbehörden. Angefangen bei der Prüfung und Anfechtung von Steuerbescheiden, über die Begleitung von Betriebsprüfungen bis zu Ihrer Verteidigung vor dem Finanzgericht – Als verlässlicher Partner stehen wir an Ihrer Seite.

Steuerung Ihres Unternehmens

Zu einer starken Partnerschaft gehört stetige Kommunikation. Deshalb bleiben wir in Kontakt. Betriebliche Kennzahlen besprechen wir in regelmäßigen Zeitabständen. Gemeinsam erarbeiten wir für Ihr Unternehmen die richtige Lösung im richtigen Moment – und nicht wenn es zu spät ist. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Steuern zu steuern.

All-in-One Office – Lösungen

In Kooperation mit unserem Partnerbüro für Office-Lösungen stehen wir Ihnen für viel mehr als Steuerberatung zur Verfügung. Angefangen bei der Vermietung von Business-Adressen, über Unterstützung bei der Gründung Ihres Unternehmens bis zu laufenden Bürotätigkeiten (wie z.B. laufende Korrespondenz mit diversen Behörden) – bei uns erhalten Sie die Komplettlösung.

Unsere Mitarbeiter

Mit zunehmender Komplexität unserer Geschäftsfelder steigen die Anforderungen an unsere Mitarbeiter.
Zentraler Bestandteil unserer Personalpolitik ist die berufsbegleitende Aus- und Weiterbildung und die Förderung beim Abschluss der Berufsexamina.
Ziel unserer Personalpolitik ist, unsere Mitarbeiter als kompetente Ansprechpartner für unsere Mandanten einzusetzen.
Deshalb fördern wir mit besonderer Aufmerksamkeit die persönliche und fachliche Entwicklung jedes einzelnen Mitarbeiters.

Kanzleileitung

Hatice Ҫavuş

Steuerberaterin

Can Hasret Ҫavuş

Steuerberater

Ezgi Ҫavuş

Steuerassistentin (B.Sc.)
35

Jahre Erfahrung

1000

Zufriedene Mandanten

24

Motivierte Mitarbeiter

Karriere / Jobs

 

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt:

> Steuerfachangestellte (m/w/d)

> Auszubildende im Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte/r

> Auszubildende im Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau für Büromanagement

> Werkstudenten (20h/Woche)

 

 

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung inkl. Lebenslauf, einschlägiger Urkunden sowie Ihren Gehaltsvorstellungen an:

Steuerkanzlei Cavus
Hd. Hr. Stb. Can Hasret Ҫavuş
Osthafenplatz 16
60314 Frankfurt
info@steuerkanzlei-cavus.de
069-94340570

Nachrichten Steuern & Recht – DATEV magazin Aktuelles für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte

  • Gestaltung der Strategien von IAASB und IESBA für die Jahre 2028 bis 2031
    von DATEV am 15. Mai 2026 um 11:23

    Die WPK hat zur gemeinsamen Stakeholder-Umfrage zur Gestaltung der Strategien von IAASB und IESBA für die Jahre 2028 bis 2031 (Joint Stakeholder Survey: Shaping IAASB and IESBA Strategies for 2028-2031) Stellung genommen.

  • Für Zwecke der § 6b-Rücklage werden Vorbesitzzeiten von Schwesterpersonengesellschaften zusammengerechnet
    von DATEV am 15. Mai 2026 um 9:27

    Veräußert eine KG ein Grundstück, das sie innerhalb des Sechsjahreszeitraums im Sinne von § 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG von einer personenidentischen Schwester-KG entgeltlich erworben hatte, ist dies für die Bildung einer § 6b-Rücklage unschädlich. Dies hat das FG Münster entschieden (Az. 8 K 820/24 G,F).

  • Anlassbezogene Freistellungen und regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit i. S. d. § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG
    von DATEV am 15. Mai 2026 um 9:26

    Die Teilnahme eines Diplom Finanzwirts an dem Förderprogramm „Jura“ der Finanzverwaltung NRW stellt eine auf Weiterbildung und/oder Aufstieg gerichtete Nebensache in der bereits aufgenommenen Berufstätigkeit als Finanzbeamter dar. Das Studium der Rechtswissenschaften tritt gegenüber dieser Erwerbstätigkeit in den Hintergrund. Die Erwerbstätigkeit ist aber unschädlich i. S. d. § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG, soweit die monatlich betrachtete regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit infolge von Freistellungen unter 20 Stunden sinkt. Dies hat das FG Münster entschieden (Az. 8 K 2927/25 Kg).

  • BFH: Vollverzinsung nach § 233a AO und Unionsrecht sowie Billigkeit
    von DATEV am 15. Mai 2026 um 9:17

    Der BFH hatte zu entscheiden, ob eine Zinsvorschrift, nach der Nachzahlungszinsen zur Mehrwertsteuer unabhängig von den Umständen des Einzelfalles (insbesondere unabhängig vom Verschulden des Steuerpflichtigen oder dem entstandenen Steuerschaden für das FA) entstehen, mit dem Unionsrecht (insbesondere mit den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und der Neutralität der Mehrwertsteuer) vereinbar ist (Az. V R 28/25).

  • BFH zur abweichenden Festsetzung von Einkommensteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen
    von DATEV am 15. Mai 2026 um 9:13

    Der BFH hatte zu entscheiden, ob für die Frage der Freistellung des Existenzminimums nur auf das betreffende Veranlagungsjahr eine Betrachtung vorzunehmen ist oder vielmehr eine Gesamtbetrachtung über mehrere Jahre (Az. IX R 18/23).